
Häufig gestellte Fragen
Allgemeines
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Was ist ERRIN?
Das Europäische Rückkehr- und Reintegrationsnetzwerk (ERRIN) ist ein Zusammenschluss von 16 EU-Mitgliedstaaten und Schengen-assoziierten Staaten – Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Österreich, Schweden, Schweiz, Slowenien und Spanien – der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache (EBCGA/FRONTEX) und der Europäischen Kommission. Das International Centre for Migration Policy Development (ICMPD) unterstützt die Umsetzung des Projekts. ERRIN stellt Migranten, die nicht länger in Europa bleiben können oder wollen, eine Rückkehrunterstützung zur Verfügung und erleichtert so die Rückkehr in die Herkunftsländer. ERRIN deckt weite Bereiche des gesamten Rückkehrprozesses ab. Diese reichen von der Vorbereitung der Rückkehr bis zur Ankunft im Herkunftsland sowie zur Reintegrationsunterstützung in derzeit 40 Ländern weltweit.
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Weshalb ist ERRIN notwendig?
Eine humane und nachhaltige Rückkehr von Migranten mit irregulärem Status in deren Herkunftsländer ist ein wichtiges Element der europäischen Rückkehrpolitik. Die damit verbundenen Herausforderungen können auf einzelstaatlicher Ebene nicht effektiv bewältigt werden. Um die Rückkehrverfahren und die Qualität der Unterstützungsleistungen für die zurückkehrenden Migranten zu verbessern, ist eine EU-weite Zusammenarbeit erforderlich. ERRIN leistet hier einen wichtigen Beitrag.
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Wie wird ERRIN finanziert?
Das ERRIN Budget wird als „spezifische Maßnahme“ des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der Europäischen Union mit 28,6 Mio. Euro kofinanziert. Das Ministerium für Justiz und Sicherheit der Niederlande (Rücktransport- und Abreisedienst-R&DS) ist der Projektträger und verwaltet das Budget. Die ERRIN-Mitgliedsstaaten kofinanzieren das Projekt durch feste Mitgliedsbeiträge und eine 10 prozentige Kofinanzierung der konkreten Projekte.
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Welche sind die Schlüsselaktivitäten von ERRIN?
ERRIN schließt Verträge mit Servicedienstleistern ab, die die Rückkehrer bei deren Reintegration und bei der Umsetzung der Reintegrationspläne unterstützen, sucht Lösungen, um schutzbedürftigen Gruppen die Rückkehr und Reintegration zu erleichtern, entwickelt Praktiken, um die vor der Rückkehr stattfindende Beratung zu verbessern, erkundet innovative Ansätze zur Reintegration, fördert Kooperationen „von Regierung zu Regierung“, um deren Vertändnis für Rückkehrprozesse zu vertiefen und mittelfristig funktionierende Rückkehr- und Reintegrationstrukturen zu schaffen.
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Konkret - Gemeinsame Reintegrationsprogramme
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Wer kann Unterstützungsleistungen in Anspruch nehmen?
Staatsangehörige aus derzeit 36 Ländern, die aus ERRIN-Partnerländern in ihr Herkunftsland zurückkehren, können berechtigt sein, von einer Reihe von Dienstleistungen zu profitieren, die im Rahmen des ERRIN-Programms durch ein Netzwerk lokaler Vertragspartner zur Verfügung gestellt werden. Das sind Migranten ohne Aufenthaltsgenehmigung, einschließlich Asylsuchender, deren Antrag abgelehnt wurde und Migranten, die nie eine Aufenthaltsgenehmigung für die EU erhalten haben. Die Unterstützungsleistungen können unter Umständen auch auf Personen ausgeweitet werden, die um internationalen Schutz ersucht haben und vor Abschluss des Verfahrens entscheiden, in ihr Herkunftsland zurückzukehren. Dies kann (abhängig vom jeweiligen ERRIN Mitgliedsland) freiwillige und zwangsweise Rückkehr umfassen.
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Wer ermittelt die Teilnahmeberechtigung?
Die zuständige Behörde des ERRIN-Mitgliedslandes überprüft, ob die Person teilnahmeberechtigt ist. Eine Reintegrationsunterstützung wird nur nach einer positiven Überprüfung durch diese Behörden gewährt. Die Unterstützung dient dazu, die Rückkehrer nach der Ankunft im Herkunftsland beim Neustart zu unterstützen. Es handelt sich dabei grundsätzlich um Sachleistungen. Die Höhe der Unterstützungsleistung hängt von den Regelungen des jeweiligen ERRIN-Mitgliedslandes, dem Profil des Rückkehrers und seinen spezifischen Bedürfnissen ab.
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Wie funktioniert dieser Prozess?
Die verantwortlichen Behörden in den ERRIN-Mitgliedsländern bieten sowohl Hilfe durch Beratung als auch Weiterleitung an andere Stellen an und ermitteln die Teilnahmeberechtigung an dem Programm. Nach Genehmigung eines Antrags können die Behörden den mit dem Vertragspartner geschlossenen Vertrag über die Unterstützung bei der Reintegration nutzen. Die Vertragspartner erarbeiten gemeinsam mit jedem einzelnen Rückkehrer ein Paket, das dessen besonderen Situation und Bedürfnissen entspricht.
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Welche Art von Unterstützung ist verfügbar?
Die Vertragspartner arbeiten mit jedem Rückkehrer zusammen und entwickeln unter Berücksichtigung des verfügbaren Betrags (dieser variiert je nach ERRIN-Mitgliedsland) einen Reintegrationsplan. Der Plan wird auf die Situation der Person, ihre Bedürfnisse und Fähigkeiten zugeschnitten. Der Schwerpunkt liegt auf einer Rückkehr, die dem Rückkehrer Zukunftsperspektiven bietet und Einzelpersonen und Familien dabei unterstützt, sich erfolgreich in ihrem Herkunftsland zu integrieren. Diese Leistungen umfassen z. B. Hilfe bei der Arbeitsvermittlung oder beruflichen Ausbildung, Existenzgründungshilfe, kurzfristige Unterstützung bei der Unterbringung, Überweisung zu medizinischer Versorgung oder juristische oder administrative Unterstützung.
Konkret - Projekt und Aktivitäten
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An welchen Aktivitäten ist ERRIN noch beteiligt?
Zusätzlich zur Bereitstellung des Reintegrationsprogramms dient ERRIN auch als Innovationszentrum. Die ERRIN-Mitgliedsländer arbeiten zusammen, um innovative Ansätze für Rückkehr und Reintegration zu entwickeln und das Verständnis für die Rückkehrdynamiken zu vertiefen.
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Welche konkreten Projekte werden derzeit umgesetzt?
Ein wichtiger Aspekt ist die vor der Rückkehr stattfindende Beratung. ERRIN fördert den Peer-to-Peer-Austausch unter den jeweiligen Fachexperten. Dies befähigt die Mitglieder des Netzwerks, Ideen zu bündeln und gemeinsame Werkzeuge und Informationsmaterialien zu entwickeln. Andere derzeit entwickelte konkrete Projekte betreffen Initiativen zur Verbesserung der Rückkehr schutzbedürftiger Gruppen, wie z. B. Personen mit gesundheitlichen Problemen oder unbegleitete Minderjährige, ein digitales Fallbearbeitungs- und Datensammlungsverfahren – RIAT – und die Vernetzung von Städten, um neue Wege zu finden, irreguläre Migranten über Rückkehroptionen zu informieren.
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Auf welche Art und Weise arbeitet ERRIN mit den Regierungen von Drittländern zusammen?
Als eine von den Mitgliedstaaten gesteuerte Initiative ist ERRIN in einer guten Position, um Kooperationsprojekte von Regierung zu Regierung (Gov2Gov) zu fördern. Die Stärkung der Kapazitäten der Behörden in den Herkunftsländern verkürzt den Kreislauf zur Bereitstellung von Unterstützungsleistungen für Rückkehr und Reintegration. ERRIN hilft den Behörden durch operationelle Unterstützungsleistungen auch dabei, mit den Herausforderungen in Zusammenhang mit Rückkehr und Reintegration besser umzugehen und trägt so zur Wirksamkeit der Rückkehr- und Reintegrationspolitiken und -programme bei. Die ersten Projekte werden bereits in Armenien und Ghana umgesetzt.
Weiterlesen: Kooperation von Regierung zu Regierung
Mehrwert und Ergebnisse
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Welchen Mehrwert hat ERRIN?
Die Mitgliedstaaten bestimmen den Arbeitsplan des ERRIN Projekts und legen Prioritäten fest. Die ERRIN-Mitgliedsländer umfassen 80 % aller Rückkehrer aus der EU. ERRIN schließt Verträge mit Service Partnern, die dann von allen ERRIN Mitgliedsstaaten in Anspruch genommen werden können. Dadurch müssen die Mitgliedstaaten nicht einzeln Verhandlungen mit unterschiedlichen Vertragspartnern führen. Alle Aspekte, darunter die Verwaltung, Finanzen und Auftragsvergabe, werden über das ERRIN Projekt abgewickelt. Dadurch werden Verwaltungskosten reduziert und Kostenersparnisse erzielt. Darüber hinaus stellt das Netzwerk ein Innovationszentrum zur Verfügung. Die Mitglieder arbeiten zusammen, um innovative Ansätze für Rückkehr und Reintegration zu entwickeln und das Verständnis für die Rückkehrdynamiken zu vertiefen.
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Welche Ergebnisse konnten bis jetzt erzielt werden?
Bis Juni 2021 hat ERRIN 24.500 rückkehrende Migranten beim Neustart in ihrem Herkunftsland unterstützt. Der Schwerpunkt liegt auf einer Rückkehr, die dem Rückkehrer Zukunftsperspektiven bietet. Deshalb bildet ein „Ankunftspaket“ mit maßgeschneiderter Reintegrationsunterstützung das Hauptelement des ERRIN-Programms. Es geht nicht nur darum, Migranten zu helfen, nach Hause zurückzukehren, sondern auch deren Reintegration in die Gesellschaft nachhaltig zu unterstützen. Einige ihrer Geschichten finden Sie im Bereich 'Neuigkeiten und Geschichten' auf dieser Website. Derzeit laufen auch eine Reihe von Projekten, um innovative Reintegrationsansätze zu entwickeln, die Zusammenarbeit zu verbessern und Verfahren und Praktiken zu harmonisieren. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie im Bereich 'Was wir tun' auf dieser Website.